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   AG Nürnberg, 22.04.2004 - 41 Ds 802 Js 4743/03   

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https://dejure.org/2004,79633
AG Nürnberg, 22.04.2004 - 41 Ds 802 Js 4743/03 (https://dejure.org/2004,79633)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 22.04.2004 - 41 Ds 802 Js 4743/03 (https://dejure.org/2004,79633)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 22. April 2004 - 41 Ds 802 Js 4743/03 (https://dejure.org/2004,79633)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Regensburg, 14.08.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13

    Neuer Prozess gegen Gustl Mollath - Freispruch trotz Teilschuld

    Dem Angeklagten lagen aufgrund der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 23.05.2003 im Verfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg (Az. 41 Ds 802 Js 4743/03) wegen eines Tatgeschehens am 12.8.2001 gefährliche Körperverletzung und wegen eines Tatgeschehens am 31.05.2002 Freiheitsberaubung mit vorsätzlicher Körperverletzung zum Nachteil seiner damaligen Ehefrau, der Nebenklägerin Petra M , zur Last.
  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Denn nichts in den Äußerungen, die sich nach dem Inhalt der vorstehend wiedergegebenen Vermerke der Steuerfahndung und nach dem Inhalt des Wiederaufnahmevorbringens als Äußerungen des Vorsitzenden Richters am Landgericht B identifizieren lassen, deutet darauf hin, dass dieser aus sachfremden Motiven auf die Steuerfahndung einwirkte, und auch weder die Bezeichnung als "Spinner" noch die als "Querulanten" stammte unter Zugrundelegung des Wiederaufnahmevorbringens erkennbar vom Vorsitzenden Richter am Landgericht B Seine Mitteilung an die Steuerfahndung, dass beim Amtsgericht ein Verfahren gegen Gustl M unter dem Aktenzeichen 41 Ds 802 Js 4743/03 vorlag, in dessen Verlauf eine Untersuchung wegen dessen Geisteszustandes veranlasst worden sei, traf zu.

    Gegen den Untergebrachten wurde mit Anklageschrift vom 23. Mai 2003 am 2. Juni 2003 Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit vorsätzlicher Körperverletzung zum Amtsgericht Nürnberg ­ Strafrichter (41 Ds 802 Js 4743/03) erhoben.

    Am selben Tag verband das Amtsgericht Nürnberg das vorgenannte Verfahren zum führenden Verfahren 41 Ds 802 Js 4743/03.

    Mit Beschluss vom 29. Dezember 2005 erklärte sich das Amtsgericht Nürnberg betreffend das Verfahren 41 Ds 802 Js 4743/03 für unzuständig und veranlasste mittels Vorlagebeschluss die Vorlage der Strafakten an das Landgericht Nürnberg-Fürth, da die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB zu erwarten sei.

    Dies zugrunde gelegt, liegt der auch betreffend das Ursprungsverfahren 41 Ds 802 Js 13851/05 (Sachbeschädigungen) erforderliche Eröffnungsbeschluss nicht etwa konkludent in demjenigen Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 14. Oktober 2005, mit dem das Amtsgericht dieses Verfahren zum führenden Verfahren 41 Ds 802 Js 4743/03 verbunden hat.

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